Rund ums Wohnmobil – von Hebel Fahrzeugtechnik GmbH
WOHNFAHRZEUGE
Ganz einfach zum Wohnmobil: Alles, was Sie über den Umbau, die Anforderungen und unsere Dienstleistungen wissen müssen
Adresse
Stadtkoppel 21
21337 Lüneburg
Anfahrt
über Google Maps
planen →
Öffnungszeiten
Kontakt
(04131)86260
info@kfz-pruefstelle.de
Umbau zum Wohnmobil
Campingurlaube werden immer beliebter, und der Markt für Wohnmobile ist nahezu leergefegt. Warum also nicht das vorhandene Fahrzeug zum Wohnmobil umbauen? Ein solcher Umbau führt zu einer Änderung der Fahrzeugart und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Damit die Zulassungsbehörde eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO für Ihr umgebautes Wohnmobil erteilen kann, benötigen Sie ein Gutachten nach § 19 (2) StVZO. Unser qualifiziert ausgebildeter Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes erstellt dieses Gutachten gerne für Sie. Damit Ihr Wohnmobil auch als solches anerkannt wird, muss Ihr Fahrzeug mindestens folgende Ausrüstung umfassen:
- Tisch und Sitzgelegenheiten,
- Schlafgelegenheiten (diese können u. U. auch als Sitze dienen),
- fest (dauerhaft) eingebaute Kochmöglichkeit,
- Stauraum für Gepäck und sonstige Gegenstände.
Die Wohnmobilausstattung ist fest im Fahrzeug anzubringen, der Tisch darf jedoch leicht entfernbar sein. Bei Fahrzeugen mit herausnehmbaren Wohneinrichtungen oder bei auswechselbaren Aufbauten bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. Eine Umschreibung zum Wohnmobil ist in diesen Fällen nicht möglich. Grundsätzlich dient der „Wohnteil“ des Fahrzeugs zu Wohnzwecken. Sind dort Sitzplätze vorhanden, die auch während der Fahrt genutzt werden sollen, müssen diese alle Voraussetzungen hinsichtlich Sitz- und Gurtverankerungen erfüllen.
Am besten lassen Sie sich im Vorfeld des Umbaus zum Wohnmobil in unserer Prüfstelle beraten
Auf- und Ablastung
Haben Sie Fragen zu den Themen Auf- oder Ablastungen des zulässigen Gesamtgewichts? Dann beraten wir Sie sehr gern.
Gasanlagenprüfung
Unsere Prüfingenieure führen auch gerne die Prüfung von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen nach DIN EN 1949 und DVGW G 607 für Sie durch.